für Stolberg.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Kupferstadt Stolberg möge beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von sinnvollen ordnungsrechtlichen Beschränkungen für Wahlkampfplakatierung zu gründen. Die Ergebnisse sollen im Anschluss in einer gemeinsamen Ratsvorlage der Fraktionen präsentiert und final abgestimmt werden.
Begründung:
Die Vielzahl an Wahlplakaten im öffentlichen Raum führt regelmäßig zu Diskussionen über Zweckmäßigkeit und Umfang der Wahlkampfplakatierung. Neben der optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes stehen auch Fragen der Verkehrssicherheit, der Nachhaltigkeit sowie der Gleichbehandlung der Parteien im Raum. Bisher gibt es kaum Regelungen dazu in Stolberg.
Um eine sachgerechte, ausgewogene und rechtssichere Lösung zu entwickeln, soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Verwaltung eingesetzt werden. Diese Arbeitsgruppe kann die unterschiedlichen Interessen abwägen, bewährte Modelle anderer Kommunen prüfen und Vorschläge erarbeiten, die sowohl die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Parteien im Wahlkampf als auch die Belange von Stadtbild, Umwelt und Verkehr berücksichtigen.
Die erarbeiteten Empfehlungen sollen anschließend in einer gemeinsamen Ratsvorlage aller Fraktionen zusammengeführt und dem Rat zur finalen Abstimmung vorgelegt werden.
