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23. August 2026

Beschlossen
Einreichungsdatum 06.02.2026
Sitzung 24.02.2026
13 Ja
1 Nein
0 Enthaltungen

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Kupferstadt Stolberg mögen beschließen, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung prüft, in welchen Bereichen der städtischen Ämter und Gesellschaften Arbeitsgelegenheiten eingerichtet werden können und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einleitet. Hierzu soll insbesondere eine Abstimmung mit dem Jobcenter erfolgen, um die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu klären.

Begründung:

Die Stadt Stolberg hat Arbeitsmarktintegrierende Maßnahmen in der Vergangenheit erfolgreich genutzt, um langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu erleichtern und zugleich zusätzliche Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen. Diese Möglichkeiten möchten wir gerne ausbauen. Ergänzend besteht nach § 5 AsylbLG die Möglichkeit, auch Asylbewerber für gemeinwohlorientierte Arbeitsgelegenheiten einzusetzen.

Zahlreiche öffentliche Grünflächen und Einrichtungen im Stadtgebiet – darunter Parks, Plätze, Straßen sowie Außen- und Sanitäranlagen an Schulen sind zunehmend von Vermüllung und Vandalismus betroffen. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten ist eine ausreichende Pflege oft nicht regelmäßig zu leisten.

Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten würde mehrere positive Effekte vereinen: Asylbewerber und Bürgergeldempfänger, insbesondere Langzeitarbeitslose, erhalten eine sinnvolle Beschäftigung, soziale Kontakte, einen geregelten Tagesablauf sowie die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu erwerben und anzuwenden. Gleichzeitig profitieren Stadtbild und Allgemeinheit durch eine bessere Pflege öffentlicher Räume.