für Stolberg.
der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Kupferstadt Stolberg möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in allen städtischen Kindertageseinrichtungen eingehalten werden, unabhängig von der Nutzung der Kitafino-App. Kinder dürfen nicht von der Übermittagsbetreuung ausgeschlossen oder vorzeitig abgeholt werden, nur weil Eltern die digitale Lösung nicht nutzen. Kinder dürfen nicht vorzeitig abgeholt werden müssen (11.30 Uhr) oder von der Übermittagsbetreuung ausgeschlossen werden.
Dies gilt auch bei kurzfristigen Problemen der Eltern oder wenn Eltern sich gegen die Nutzung digitaler Anwendungen entscheiden.
Begründung:
Die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten bilden die verbindliche Grundlage der Kinderbetreuung in der Stadt Stolberg. Der zugrunde liegende Betreuungsvertrag der Stadt Stolberg regelt hierzu ausdrücklich:
Zitat: „Betreuungsbudget: (…) Stunden mit Übermittagsbetreuung und warmer Mahlzeit. Der vorgenannte Betreuungsvertrag gilt bis (…). Änderungen des Betreuungsangebotes können sich aus der jährlich durchgeführten Bedarfsprüfung ergeben und müssen vertraglich neu vereinbart werden. Neben dem Elternbeitrag ist bei einer zusätzlichen Betreuung zwischen 12:30 Uhr und 14:30 Uhr ein kostendeckendes Essengeld zu zahlen.“
Aus dem Vertrag ergibt sich eindeutig, dass die Übermittagsbetreuung einschließlich Mittagessen Bestandteil der vereinbarten Betreuungsleistung ist. Änderungen oder Einschränkungen dieser Leistung dürfen nicht einseitig, sondern nur durch eine vertragliche Neuregelung erfolgen.
Eine faktische Verkürzung der Betreuungszeit – etwa durch vorzeitige Abholung – widerspricht dem Vertrag und belastet insbesondere berufstätige Eltern erheblich. Unvorhergesehene Situationen der Eltern oder organisatorische Vorgaben dürfen nicht zulasten der Kinder gehen.
