für Stolberg.
Die Social Media Accounts der Kupferstadt Stolberg unterscheiden sich klar von den Profilen einer Privatperson, vor allem da, wenn es darum geht andere Benutzer zu sperren. Als amtliche Accounts unterliegt ihr Betrieb der Grundrechtsbindung und damit den im Grundgesetz garantierten Rechten der Bürger auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit. Eine Sperrung und / oder Löschung von Inhalten und Nutzern bedarf dementsprechend einer rechtlichen Grundlage und vorheriger Bewertung.
Diese fehlt aktuell und auch die Dokumentation über solche ist unzureichend. Ein rechtswissenschaftlich nicht ausgebildeter Mitarbeiter der Stadt Stolberg fällt aktuell Entscheidungen über Grundrechtseinschränkungen ohne Grundlage oder Regelwerk, an welches sich Nutzer der öffentlichen Plattformen halten sollen. Rechtlich betrachtet ist jeder Social-Media-Account einer Behörde eine öffentliche Einrichtung virtueller Natur. Zu öffentlichen Einrichtungen haben grundsätzlich alle Bürger gleiche Zugangsrechte.
Unumstritten ist also, dass das Blockieren einen Grundrechtseingriff darstellt, dazu gibt es bereits Gutachten, die dies bestätigen. Die Verwaltung ist auch im digitalen Raum an die Grundrechte gebunden.
Wir beantragen daher die Verwaltung damit zu beauftragen eine „Netiquette“ für die Social Media Auftritte der Kupferstadt Stolberg zu entwickeln und ein Verfahren zu entwickeln wie Löschungen und Sperrungen von Inhalten und Nutzern in Zukunft im Einklang mit deren Grundrechten ablaufen sollen.